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Donnerstag, 25. Juni 2009

Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer

Von bbusiness, 23:49

Viele Existenzgründer
verfügen nur über einfache Mittel, um einen eigenen, angepassten
Versicherungsschutz aufzubauen. Gerade für den Bereich der Berufsunfähigkeit
ist eine private Absicherung
nichtsdestotrotz unumgänglich, denn nur so kann man sich
vor dem finanziellen
Untergang in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung
wahrhaftig schützen.
In Deutschland werden immer
häufiger Arbeitnehmer vor dem Erreichen des normalen Rentenalters
berufsunfähig. Die Gründe hierfür sind
facettenreich. So kann beispielsweise
ein Unfall das Weiterarbeiten
undurchführbar machen, doch auch Erkrankungen der Augen oder der Gelenke sind Gründe für eine andauernde
Berufsunfähigkeit.
Wer in Deutschland berufsunfähig wird und gesetzlich versichert ist, hat
einen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet
sich
erst einmal danach, wie lange der Verunfallte noch pro Tag beruflich tätig
sein kann, und zwar
ganz egal in welchem Beruf. Jeder, der noch mehr als sechs Stunden am Tag wirken kann, sei es als Pförtner oder Nachtwächter,
erhält keine Leistungen. Nur bei
noch niedrigerem Arbeitsvermögen wird eine
einfache Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Diese ist allerdings in keinem Fall
ausreichend, um
den eigenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Wer als
Existenzgründer nicht gesetzlich rentenversichert ist, erhält
im Wesentlichen
keine Leistungen, auch wenn die Arbeitsfähigkeit bei weniger als sechs
Stunden pro Tag liegt.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher
im Wesentlichen existentiell. Bei Eintreten des Versicherungsfalls leistet
diese Versicherung eine
dauerhafte Rente. Das Ausmaß dieser Rente kann jeder
Versicherte selbst
anweisen. Um den Lebensunterhalt ausreichend bezahlen zu können,
sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung an die eigenen
Bedürfnisse
angepasst sein. Einige Versicherungsunternehmen bieten Existenzgründern
sogar an, den Versicherungsschutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung
nach
einigen Jahren zu erhöhen, so dass gerade zu Beginn des
Geschäftsbetriebs Beiträge
zurückgehalten werden können.
Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist
zu beachten, dass
die Versicherung auf die Verweisbarkeit in andere
Berufe verzichtet sowie
dem Versicherten die freie Arztwahl
sicherstellt.
Je nach
Bedarf kann die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder als
Einzelversicherung abgeschlossen werden. Sie ist dabei
meist
eine reine Risikoversicherung. Aber auch die Verbindung der
Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung ist
ausführbar. In diesem Fall ist neben dem Berufsunfähigkeitsschutz der Aufbau
einer privaten Altersvorsorge
denkbar.