Die GmbH im Überblick
Von bbusiness, 23:43Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der bekanntesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich alleinig daraus ableiten, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH arbeiten.
Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Personen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, damit ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keineswegs handlungsfähig. Handeln und Verträge besiegeln kann die GmbH alleinig durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber nicht zwingend auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer lenken das Unternehmen und vertreten die GmbH den Kunden gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese beaufsichtigen die Geschäftsleitung und sind gegenüber den Geschäftsführern weisungsberechtigt. Für eingegangene Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften nie mit ihrem Privateigentum.
Jede GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von immerhin 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig einzahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine einzahlen darf.
Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, beginnt eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der späteren Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch privat haften.
Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer zahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Vom Handelsrecht aus betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, einerlei welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, so gesehen ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.
Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer gleichfalls wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist sicherlich immer ein ausreichendes Stammkapital.
Selbstständige, die nicht über hinreichendes Eigenkapital verfügen, können andernfalls die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu erbringen ist.


